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INSKRIPTIONSBEDINGUNGEN    
FÜR NICHT - EU - BÜRGER:
Voraussetzung für die Inskription ist die Zahlung einer einmaligen Grundgebühr für das jeweilige akademische Jahr (5. September 2011 bis 27. Juli 2012) in der Höhe von € 40,00 und der Teilnahmegebühr für die geplanten Kurse. Die Zahlung der Gebühren kann bei Sekretariat des Komitees oder im Ausland von jeder Bank aus per Banküberweisung an das folgende Girokonto erfolgen:

Comitato di Roma della Società Dante Alighieri
IBAN: IT 71 W 02008 05154 000400454724
BIC SWIFT: UNCRITM1745
UniCredit S.p.a. - Agenzia Via del Corso C
Via del Corso, 374_ - 00186_ Roma

Bei der Überweisung dürfen der Gesellschaft Dante Alighieri keinerlei Gebühren entstehen.

Nach Erhalt der Zahlung übersendet das Institut dem Studenten den Einschreibungsbeleg, mit dem das für die Einreise nach Italien möglicherweise benötigte Visum beantragt werden kann. Am Einschreibungsbeleg sind Zeitpunkt und Dauer der Teilnahme am Sprachkurs vermerkt.

Dem Institut ist es nicht möglich, den Studenten Einreisevisa oder Aufenthaltsgenehmigungen auszustellen oder zu beschaffen. Das Institut ist weiters nicht in der Lage, den Studenten in irgendeiner Weise bei der Arbeits- oder Jobsuche behilflich zu sein. Das Institut ist jedoch gerne bereit, Studenten, nach ihrer Ankunft in Rom, bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft, normalerweise bei Familien, zu unterstützen.

Im Bezug auf Unterkunftsmöglichkeiten in Rom wenden sie Sich an "Azienda di Promozione Turistica", Via Parigi 11, 00185 Roma – Tel. +39 06488991_. info@aptroma.com

Es ist anzuraten, sich vor der Überweisung der Gebühren an die jeweilige italienische Botschafts - oder Konsularvertretung zu wenden, um zu erfragen, ob eine Einreiseerlaubnis für Studienziel erteilt werden kann.

FÜR EU - BÜRGER:
Studenten aus der Europäischen Union können sich ohne weitere Formalitäten in die Kurse einschreiben. Es genüg bei der Einschreibung im Sekretariat des Institutes die einmalige Grundgebühr zuzüglich der Kursgebühr zu entrichten (link zu "quote di frequenza").

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